Mittwoch, 27. März 2013

Ostergruß

Easter Kokosanka

Die Redaktion wünscht allen Lesern ein frohes und gesegnetes Osterfest!

Donnerstag, 14. März 2013

Schießstände im Landtag (2)

Die – in der Sache wahrscheinlich aussichtslose – Attacke der Grünen im Lande Sachsen-Anhalt auf sportlich genutzte Schießstände in der Nähe von Schulen (siehe Teil 1) verdient es, nicht nur formal, sondern auch inhaltlich zurückgewiesen zu werden. Dies soll nachfolgend geschehen.

Zunächst ist festzuhalten, daß die Grünen von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgegangen sind. In ihren ersten Verlautbarungen und in den darauf folgenden Presseveröffentlichungen war immer wieder davon die Rede, daß sich die Schießanlagen IN Schulen befänden. Bei mindestens zwei der drei betroffenen Sportstätten hier im Land (in Dessau-Roßlau und Gräfenhainichen) ist das jedoch nicht der Fall. Sie befinden sich NEBEN schulisch genutzten Arealen, sind von diesen jedoch räumlich und baulich getrennt. Zudem findet der Vereinsbetrieb außerhalb der Unterrichtszeiten statt.

Schon deshalb ist keine, wie auch immer geartete Beeinflussung des Schulbetriebes durch die schießsporttreibenden Vereine zu konstatieren. Des weiteren hat sich bisher nach Kenntnis des Verfassers kein Vertreter der Grünen bei einem der betroffenen Vereine umgesehen, um die örtlichen Gegebenheiten kennenzulernen.

Doch selbst wenn sich die Schießstände direkt auf dem Schulgelände befinden würden, ist nicht ersichtlich, welche negativen Auswirkungen dies auf die Schüler haben sollte.

Die Grünen stellen auf einen „friedenspädagogischen Auftrag“ der Schulen ab. Die Urheberin des Angriffs, MdL Claudia Dalbert – ihres Zeichens Psychologieprofessorin aus Halle/Saale –, führte dazu in ihrem Antrag vom 12. Februar aus:
„Aus friedenspädagogischer und sicherheitspolitischer Perspektive haben Schießstände bzw. Schützenvereine grundsätzlich in Schulen oder auf deren Gelände nichts zu suchen. Denn sie senden ein völlig falsches Signal an Kinder und Jugendliche. […]
Wir halten es für sehr bedenklich, dass Kinder und Jugendliche in ihrem Lernumfeld damit aufwachsen, dass es normal ist, zu schießen und mit Waffen umzugehen.“
Ergänzend dazu sagte Dalbert am 21. Februar im Landtagsplenum:
„Schulen und Kitas haben einen friedenspädagogischen Auftrag. Schützenvereine und Schießstände als Teil des Alltags sind damit nicht zu vereinbaren. Schießstände in der unmittelbaren Nachbarschaft von Schulen und Kitas signalisieren: Es ist normal zu schießen. Es ist normal, eine Waffe zu haben. Es ist normal, diese Waffe zu benutzen. All dies trägt zu einer waffenbejahenden Einstellung bei.“
Die bizarre „Friedenspädagogik“ der Grünen hat weithin zu Irritationen und Belustigung geführt, sogar bei Abgeordneten anderer Fraktionen. Zunächst ist unklar, woher ein derart verstandener Auftrag stammt. Das in § 1 Abs. 2 Nr. 1 Schulgesetz formulierte Bildungsziel der „friedlichen Gesinnung“ kann nicht gemeint sein, denn es ist nicht ersichtlich, inwieweit durch das bloße Vorhandensein von Schießsportstätten in der Nachbarschaft von Schulen die eigentliche Schultätigkeit beeinträchtigt wird.

Ansonsten ist das, was in (typisch grüner) salbungsvoller Rhetorik vorgetragen wurde, nichts anderes als ein unverhohlener Generalangriff auf den Schießsport. Wir Sportschützen sind also derart schlimm, daß man Kinder und Jugendliche nicht einmal in unsere Nähe lassen darf. Die „böse Aura“ der schrecklichen Waffenbesitzer und -nutzer dringt selbst durch geschlossenen Wände und vergiftet die „armen Kinderseelen“.

Dagegen setzen die Grünen ihre Ideologie: Für sie ist es unnormal, eine Schußwaffe zu besitzen oder sie zu benutzen. Folglich ist das Schießen – als immerhin olympische Sportart! – für die Grünen ein immer und überall zu bekämpfender Feind und keineswegs ein akzeptierter Sport.

Die Forderung nach der Einführung von Zwangsabständen zwischen Schulen und Schießsportstätten paßt ins Bild. Damit soll der „unmittelbare Kontakt zwischen Schulen sowie Kindertagesstätten und Vereinsgebäuden von Schützenvereinen soweit wie möglich“ minimiert werden. In der Augen der Grünen stehen Sportschützen also auf einer Stufe mit Kinderschändern und ähnlichen Gewalttätern.

Der Befund vom Generalangriff auf den Schießsport wird auch noch durch eine dritte Einlassung Claudia Dalberts gestützt:
„Wir erwarten, dass sich Schulen als Mittelpunkte, als Knotenpunkte für das soziale und kulturelle Leben in ihren Orten begreifen, dass sie sich am Nachmittag öffnen für kulturelle, sportliche und musische Aktivitäten. Dazu passen Schießstände eben nicht.“
Für Dalbert, die Grünen und den Teil der Linken, der diesen Antrag unterstützt, ist Schießen mithin kein Sport! Denn sonst würde keine Unvereinbarkeit von sportlichen Aktivitäten einerseits und der Existenz von Schießständen andererseits behauptet. Wir Schützen sind für die Grünen – in den Worten Dalberts – einfach kein akzeptabler „Teil des Alltags“, sondern gleichsam Aussätzige.

Daher lassen sich auch die Behauptungen einiger grüner Abgeordneter, es ginge ihnen nicht um die Diskriminierung von Sportschützen, als leicht durchschaubare Lügen entlarven. Ihr strategisches Ziel ist die Vernichtung des Schießsports und die völlige Entwaffnung der Bürger. Es soll erreicht werden, indem die renitenten Menschen, die diesen Sport entgegen der grünen Ideologie und der sie flankierenden, schützenfeindlichen Agitation in den Medien immer noch betreiben, aus der menschlichen Gemeinschaft ausgeschlossen und in die Einöde verbannt werden – an Orte, wo sie unbedarften Zeitgenossen, insbesondere Jugendlichen, nicht zu nahe kommen können.

Dieses Ansinnen ist nicht nur in der Sache unbegründet, sondern darüber hinaus auch verfassungswidrig, denn Art. 36 Abs. 1 der Landesverfassung verpflichtet das Land und die Kommunen dazu, den Sport (also auch den Schießsport) zu schützen und zu fördern. Obwohl es sich hierbei nur um eine Staatszielbestimmung handelt, wäre eine Politik, die auf die langfristige Vernichtung der Sportschießens durch „Austrocknung“ und gesellschaftliche Exklusion abzielt, mit dieser Rechtsnorm nicht zu vereinbaren.

Zu den bizarren Vorstellungen der Grünen vom Schießsport gehört auch, daß dieser sogar durch einen höchst indirekten Kontakt die Gewaltbereitschaft von jungen Menschen fördere, weshalb sie fordern:
„Kitas und Schulen sollen gewaltfreie, offene Orte sein.“
Ernstzunehmende Belege für die Annahme eines Zusammenhangs zwischen Schießsport und Jugendgewalt gibt es freilich keine. Demgegenüber steht jedoch die wissenschaftliche Studie „Pädagogische Auswirkungen des Schießsports auf Kinder unter 12 Jahren“, die vom Institut für Schulpädagogik und Grundschuldidaktik der Universität München erstellt wurde. Diese Studie zeigt eindeutig, daß die Annahme, junge Sportschützen seien besonders aggressiv, nicht stimmt:
„Die durchgeführten Untersuchungen, bei denen besonderer Augenmerk auf die Gewaltdisposition und die Stärke der protektiven Faktoren gelegt wurde, ergaben eindeutig, dass bei den Kindern, die Schießsport betreiben, keine erhöhte Gewaltdisposition gegeben ist. Der frühe Umgang mit der Waffe verleitet auch nicht dazu, diese negativ einzusetzen – die befragten Kinder betrachteten die Waffe neutral als „Sportgerät“. Das Vereinsleben bot hervorragende Möglichkeiten, die Freizeit mit Gleichaltrigen zu verleben, und kam so dem Bedürfnis der Kinder entgegen, Freundschaft, Geselligkeit, Spaß und Freude zu erleben, was für die jungen Schützen noch wichtiger war als der sportliche Erfolg. Durch das gemeinsame Erleben wurde die Ausbildung der protektiven Faktoren sehr gut gefördert.“
Wenn dies schon für Schüler, die in Schützenvereinen aktiv sind, gilt, dann sind die von den grünen und linken Landtagsabgeordneten befürchteten negativen psychischen Auswirkungen, die von Schießständen allein aufgrund ihrer Existenz ausgehen sollen, realiter gleich null.

Im übrigen ist es absurd, daß gerade die Grünen mit der „Friedenspädagogik“ argumentieren. War und ist doch diese Partei die am stärksten bellizistische in der jüngsten Geschichte Deutschlands. Die Grünen haben nicht nur die deutsche Beteiligung am völkerrechts- und grundgesetzwidrigen Angriffskrieg auf Jugoslawien im Jahre 1999 aktiv befürwortet. Wenn es nach ihnen ginge, hätten deutsche Soldaten auch in Libyen und anderen Staaten mit der Waffe in der Hand gekämpft und andere Menschen getötet.
Und ausgerechnet diese Kriegstreiber sehen in harmlosen Sportschützen, welche mit Luftgewehren Papierscheiben durchlöchern, eine Gefahr für den Weltfrieden?! Anhand dieser schizophrenen Politik läßt sich ermessen, welche verwirrten Geister bei den Grünen den Ton angeben.

Die Abstrusität des grünen Vorstoßes wird weiters durch das folgende Zitat verdeutlicht:
„Auch ist das Gefährdungspotenzial für Leib und Seele, das aus dem Einlagern von Waffen und Munition in Schulen ausgeht, sehr groß.“
Soweit auf den drei genannten Schießständen überhaupt Waffen und Munition gelagert werden, erfolgt dies in strikter Befolgung der umfangreichen Vorgaben des Waffengesetzes und der dazu ergangenen Rechtsverordnung. Dies wurde durch die jüngsten Kontrollen bestätigt, wie die Landesregierung während der Sitzung des Innenausschusses am 7. März mitgeteilt hat. Insofern ist es absolut unzutreffend, wenn behauptet wird, es gäbe ein „sehr großes Gefährdungspotential“ für Leib und Leben der Schüler.

Völlig schleierhaft bleibt ferner die These von den „sehr großen“ Gefahren für die Seele. Worin sollten diese angeblichen Gefahren bestehen? Ist es hier vielleicht wieder die „böse Aura“ von Sportwaffen, die durch ihre bloße Existenz trotz aller technischen Sicherungsmaßnahmen „negative Energien“ in den Schülern hervorruft? Die Grünen haben schon eine eigenartige, überaus irrationale Vorstellungswelt. Sie leben offenbar, wie kürzlich ein Journalist treffend formuliert hat, vom Verbreiten von Angst (siehe hier und hier).

Abschließend sei noch ein Blick ins Ausland gestattet. Die Schützenabteilung des PSV 90 Dessau pflegt Kontakte zum Schützenklub Kolobrzeg in Polen. Die Mitgliederzahl ist in beiden etwa gleich, doch unsere polnischen Kollegen haben einen deutlich höheren Jugendanteil. Das ist auch auf die intensive Zusammenarbeit mit den Schulen zurückzuführen. In einigen Schulen werden kleine Wettkämpfe veranstaltet, andere bieten zusammen mit dem Verein Kurse im Rahmen des regulären Sportunterrichtes an. Das hat zur Folge, daß nicht nur relativ viele Jugendliche Mitglied im Schützenklub werden, sondern auch, daß bei größeren Schießsportwettkämpfen auf Wojewodschaftsebene komplette Schulmannschaften starten.

Dies bleibt in der Gesamtschau nicht ohne Folgen, denn die polnischen Sportschützen werden immer besser, obwohl ihr nationaler Verband weitaus weniger Mitglieder zählt als der Deutsche Schützenbund. Lagen sie im Medaillenspiegel der ISSF-Weltmeisterschaft2010 noch knapp hinter der deutschen Nationalmannschaft, so haben sie uns bei den Olympischen Sommerspielen 2012, wo die DSB-Auswahl medaillenlos blieb, bereits überholt. Auch andere Staaten, in denen eine intensive schießsportliche Jugendarbeit – gerade auch in Schulen – stattfindet (Russland, aber auch die sportlich aufstrebenden asiatischen Staaten sind hier zu nennen), stehen in der Medaillenbilanz großer internationaler Wettkämpfe meist vor Deutschland. Jüngstes Beispiel ist die Druckluftwaffen-Europameisterschaft, die vor wenigen Tagen im dänischen Odense stattfand.

Hierzulande wäre somit aus sportpolitischer Sicht eine erheblich stärkere Kooperation zwischen Schießsportvereinen und Schulen nicht nur wünschenswert, sondern geradezu geboten. Doch steht zu befürchten, daß es dazu aus den o.g. ideologischen Gründen nicht kommen wird.

(Nebenbei: Schulamokläufe, die immer wieder als Grund für Waffenrechtsverschärfungen angeführt werden, sind in den meisten Staaten dieser Welt – auch in solchen mit einem liberaleren Waffenrecht als in Deutschland wie z.B. Österreich – ein praktisch unbekanntes Phänomen. Woran das wohl liegen mag …)

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Donnerstag, 7. März 2013

Schießstände im Landtag (1)

Persönlicher Bericht eines Beobachters von der Sitzung des sachsen-anhaltischen Innenausschusses vom 7. März 2013:

Die Grünen haben wieder zugeschlagen. Nachdem sie bereits vor anderthalb Jahren gegen den Betrieb von Schießsportanlagen, die sich in der Nähe von Schulen befinden (darunter auch der des PSV 90 Dessau in Waldersee), erfolglos agitiert hatten, ging es am 12. Februar weiter. Mit der LT-Drucksache 6/1787 wurde das Thema wieder auf die Agenda gesetzt. Am 21.02. befaßte sich das Landtagsplenum mit dem grünen Antrag und überwies ihn zur weiteren Behandlung in die Ausschüsse für Inneres, Bildung und Landesentwicklung.

Als erster hatte sich heute der Innenausschuß mit dem Thema zu befassen. Der Sitzungssaal in der Olvenstedter Straße 4 war gut gefüllt. Kurz nach 12 Uhr wurde der Tagesordnungspunkt 2 "Keine Schießstände in der Nähe von Schulen und Kindertagesstätten" aufgerufen.

Zunächst referierte Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) den Sachstand aus Sicht seines Hauses. Er wies darauf hin, daß alle für den Schießbetrieb notwendigen Erlaubnisse vorliegen und zudem regelmäßig Kontrollen durchgeführt werden. Das MdI sieht keinerlei Rechtsgrundlage für eine Unterbrechung des Schießbetriebes. Sollte man dies dennoch versuchen, kämen - da dann enteignungsgleicher Eingriff vorläge - erhebliche Kosten auf die betroffenen Kommunen zu. Fazit: Es gibt keinen rechtlichen Anlaß für das Entfernen der Stände, da dort alles ordnungsgemäß und rechtmäßig abläuft.

Danach ergriff Sebastian Striegel (Bündnis 90/Die Grünen) als einiziger Vertreter seiner Partei im Innenausschuß das Wort. Zunächst behauptete er, der Antrag stelle kein Mißtrauensvotum gegen Schützen dar. Doch sollten Schulen eine "sichere Umgebung" bieten und die Entfernung der Schießstände sei aus "friedenspädagogischer" Sicht geboten. Er wolle keine Auseinandersetzung über die drei konkreten Anlagen führen, es gehe vielmehr um eine grundsätzliche Frage. In der Zukunft solle eine räumliche Nähe vermieden werden. Dann kam eine Aussage Striegels, die später noch für Verwirrung im Ausschuß sorgte und die er da teilweise zurücknahm: Die existierenden Schießstände sollten nicht in Zweifel gezogen werden, weil sie über Bestandsschutz verfügen.

Der Innenminister signalisierte dann, daß er die Auffassung bezüglich Bestandsschutz teile, sich aber eine baurechtliche Neuregelung für künftige Fälle vorstellen könne.

Für die SPD-Fraktion ergriff der Abgeordnete Rüdiger Erben das Wort. Er forderte von den Grünen aus den genannten Gründen den Verzicht auf Punkt 2 ihres Antrages. Im übrigen stimmte er den ersten Ausführungen des Innenministers zu. Wie schon während seiner Rede im Plenum hat Erben auch heute aus seiner starken Skepsis gegenüber dem grünen Vorhaben keinen Hehl gemacht. Nicht nur, daß die Schießstände rechtlich abgesichert sind, die Verantwortlichen vor Ort - also in den Kommunen, Schulen usw. - wollen an der jeweiligen Situation nichts ändern. (Die Schießstände werden also nur von einigen wenigen Landtagsabgeordneten, nicht jedoch von den unmittelbar betroffenen Bürgern als Problem empfunden.)
Ferner sei es unverantwortlich, durch scharfe Rhetorik gegen Schießstände und Schützenvereine in Teilen der Öffentlichkeit Erwartungen zu wecken, die aus rechtlichen Gründen nicht erfüllbar sind. Abschließend plädierte Erben für die Weiterleitung des Antrags in den Ausschuß für Landesentwicklung, um evenetuelle baurechtliche Schritte wie Abstandsflächen für die Zukunft zu prüfen. Doch auch insofern war er skeptisch.

Danach äußerte sich der Dessauer Abgeordnete Jens Kolze (CDU). Er faßte kurz zusammen, daß aus Sicht seiner Fraktion kein Handlungsbedarf besteht. Ein kausaler Zusammenhang zwischen den Schießständen in der Nähe von Schulen und möglicherweise bedenklichen Lagen ist für ihn nicht ersichtlich. Zudem warnte Kolze vor dem Versuch, eine olympische Sportart wie das Schießen zu kriminalisieren.

In seinem zweiten Statement ließ Striegel dann die Katze ein wenig aus dem Sack und zeigte, was sich die Grünen in Bezug auf unseren Sport vorstellen. Ein Restrisiko bliebe angeblich bei jedem Schießstand und eine Gesellschaft ohne Waffen sei wünschenswert. Zumindest bräuchten Sportschützen keine (!) erlaubnispflichtigen Waffen (also Klein- und Großkaliber) für die Ausübung ihres Sports. Sodann beharrte er auf dem Punkt 2 des grünen Antrags, d.h. seine Partei strebt weiterhin an, die drei existierenden Schießstände in Kroppenstedt, Dessau-Roßlau und Gräfenhainichen zu entfernen, obwohl dies rechtlich nicht möglich ist.

Zwischen den Abgeordneten der Linkspartei zeigte sich ein bemerkenswerter Spalt. Während sich Henriette Quade dem Antrag der Grünen weitestgehend anschloß (womit sie wohl für die Mehrheit ihrer Fraktion sprach), widersprach dem ihr Kollege Uwe Loos. Er sprach sich dafür aus, die bestehenden Anlagen bestehen zu lassen und lediglich für künftige über Änderungen nachzudenken. 

Auch der CDU-Vertreter Frank Bommersbach warnte davor, falsche Erwartungen zu wecken. Ferner wies er darauf hin, daß sich die Sportschützen an den drei Orten im rechtlich zulässigen Rahmen bewegen und somit kein Handlungsbedarf bestehe.

Schließlich kritisierte Rüdiger Erben die Grünen noch einmal deutlich. Wenn sie auf dem Punkt 2 beharrten, müßten sie den betroffenen Kommunen auch Geld zur Verfügung stellen, um sich aus den bestehenden Zivilrechtsverhältnissen zu lösen und unter Umständen noch Schadensersatz zu leisten.

Ergebnis: Der Antrag der Grünen wurde von den Regierungsfraktionen CDU und SPD zurückgewiesen und dürfte aufgrund seiner Substanzlosigkeit auch im Plenum keinerlei Aussicht auf Erfolg haben.

Dieser Ausgang war aus juristischer Sicht nicht anders zu erwarten. Dem Landtag bietet sich insofern keinerlei Einflußmöglichkeit. Bestehende Verträge zwischen den Kommunen und den Sportvereinen können nicht ohne weiteres gekündigt werden, selbst wenn dies in den betroffenen Gemeinden politisch gewünscht wäre (was realiter nicht gegeben ist). Ansonsten liegt das Waffenrecht, wozu auch die schießstandrechtlichen Vorschriften zählen, in der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes (Art. 73 Abs. 1 Nr. 12 GG). Hier ist kein Raum für ergänzende Regelungen des Landes Sachsen-Anhalt. (Ein Abgeordneter der Linken hat heute sogar den absurden Vorschlag unterbreitet, der Landtag solle ein "Ausführungsgesetz" zum WaffG erlassen).

Dem Beobachter der heutigen Sitzung blieb allerdings nicht verborgen, daß sich Innenminister Stahlknecht wohl im Vorfeld viel weiter auf die Grünen zubewegt hatte als die Fraktionen der SPD und seiner eigenen Partei, der CDU. Insofern hat Striegel nicht ganz unrecht, wenn er vorhin in einem über Twitter verbreiteten Kommentar schrieb:
"CDU u SPD konservativer als Minister Stahlknecht. Keine Prüfung ob Schießstände in Nähe von schulen gesetzlich reglementiert werden können"
Angesichts der Schützenfreundlichkeit, die Stahlknecht noch im Herbst letzten Jahres in Dessau-Roßlau zur Schau gestellt hatte, enttäuscht dies schon. Auch der Text der heute vom MdI veröffentlichten Pressemeldung hinterläßt einen scheelen Nachgeschmack. Sonach darf der LSV jetzt also selbst Vorschläge dafür unterbreiten, wie sich die Ausübung des ohnehin überaus stark reglementierten Schießsports noch weiter erschweren läßt. Dies wäre angesichts der klaren Stimmungslage im Ausschuß wohl nicht erforderlich gewesen.

Positiv überrascht hat jedoch Rüdiger Erben. Während der letzten Legislaturperiode war er als Staatssekretär im MdI tätig. Und der seinerzeitige Innnenminister Holger Hövelmann war einer der größten Scharfmacher in der Waffenrechtsdebatte des Sommers 2009. Insofern waren Erbens nüchterne und emotionslose Beiträge erfreulich.

Da die Grünen bereits angekündigt haben, bei diesem Thema nicht lockerlassen zu wollen und sie heute einsehen mußten, wie eng begrenzt ihre rechtlich zulässigen Möglichkeiten sind, werden sie wohl versuchen, auf anderen Wegen gegen die Schießstände vorzugehen. Das Starten einer Kampagne in den Teilen der Medien, die dieser Partei hörig sind, wäre dabei wohl noch eines der milderen Mittel.

Bedauerlicherweise ist eine Auseinandersetzung mit den abstrusen Thesen, welche die Grünen in ihrem Antrag vorgetragen haben, heute im Landtag nur zaghaft geführt worden. Da dies jedoch aus Sicht der Sportschützen unabdingbar ist, wird dieser Beitrag in den nächsten Tagen mit einem zweiten Teil fortgesetzt werden.

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Sonntag, 3. März 2013

Neuer Teilnehmerrekord beim Wintercup des PSV 90


Die 2013er Auflage des alljährlich von der Schießsportabteilung des Polizeisportvereins 90 Dessau ausgerichteten Wintercups ist Geschichte. Insgesamt sind am ersten Märzwochenende Sportschützen aus 18 sachsen-anhaltischen und sächsischen Vereinen in Waldersee angetreten. Mit insgesamt 98 Starts war erfreulicherweise ein neuer Teilnehmerrekord zu verzeichnen, trotz einiger krankheitsbedingter Ausfälle. 50 Schützen haben an den olympischen Druckluftdisziplinen und 48 ältere Jahrgänge an den Auflagedisziplinen teilgenommen, wobei es einige Doppelstarts gab.
Damit hat sich der Wintercup des PSV 90 als zweitgrößter Schießsportwettkampf für Druckluftwaffen in Sachsen-Anhalt etabliert. Nur an den Landesmeisterschaften nehmen mehr Athleten teil.


Kern des Wintercups ist die Pokalwertung für die besten Mannschaftsergebnisse in den vier Disziplinen (maximal vier Starter, offene Klasse). Zusätzlich gibt es Medaillen und Urkunden für die besten Einzelschützen in den verschiedenen Wertungsklassen. Die zwölf Pokale wurden von den Teams der folgenden Vereine gewonnen:
Luftgewehr, 40 Schuß
1. Polizeisportverein Leipzig – 1418 Ringe
2. PSV 90 Dessau – 1395
3. Giebichensteiner Schützengilde Halle – 675

Luftpistole, 40 Schuß
1. GSGi Halle – 1418
2. Schützenverein Knauthainer Löwen – 1417
3. Schützengilde Dessau – 1323

Luftgewehr aufgelegt, 30 Schuß
1. SGi Dessau – 1162
2. PSV Leipzig – 1151
3. Schützengesellschaft Emersleben – 1145

Luftpistole aufgelegt, 30 Schuß
1. Schützenverein Diana Bitterfeld – 1117
2. GSGi Halle – 1105
3. SGi Dessau – 1041.
Die Protokolle sind hier (Einzelwertung) und hier (Mannschaftswertung) zu finden.


Besonders erfolgreich (im Sinne mehrfacher Pokalgewinne) waren in diesem Jahr die Mannschaften der Giebichensteiner Schützengilde Halle/Saale, der Schützengilde Dessau und des Polizeisportvereins Leipzig. Letztere konnte ihren ersten Platz in der Luftgewehrkonkurrenz aus dem vergangenen Jahr erfolgreich verteidigen.

Herausragende Einzelschützen waren insbesondere C. Hambuch (PSV Leipzig / Luftgewehr – 190 Ringe), N. Heim (PSV 90 / LG – 386), A. Glaser (Barleber SV / LG – 376), S. Krüger (SV Kroppenstedt / Luftpistole – 373), W. Köhler (GSGi Halle / LP – 369), M. Krüger (SV Kroppenstedt / LP – 367), T. Irmscher (GSGi Halle / LG aufgelegt – 298), H. Haensel (SGi Dessau / LG aufg. – 298), D. Kapser (GSGi Halle / LG aufg. – 297), A. Koch (SGi Dessau / LG aufg. – 295), U. Handel (SV Diana Bitterfeld / LP aufgelegt – 290), K.-P. Fritsch (PSV 90 / LP aufg. – 286) und F. Mühlig (SV Knauthain / LP aufg. – 284).


Die Gastgeber vom PSV 90 hatten sich bei der Organisation viel Mühe gegeben, was von den auswärtigen Teilnehmern auch positiv vermerkt wurde. Bedauerlicherweise könnte dies jedoch die letzte Auflage des traditionsreichen Wintercups gewesen sein, denn der seit den 1970er Jahren ohne Probleme betriebene Schießstand des Polizeisportvereins in Waldersee steht derzeit erneut auf der Abschußliste der Grünen-Fraktion im Magdeburger Landtag. Hoffen wir, daß es trotz dieser Anfeindungen weitergehen wird.





















Freitag, 1. März 2013

Wettkämpfe im März 2013

2. - 3. März
Wintercup des PSV 90 (LG, LP, Auflage)
Ort: Dessau-Waldersee

9. März
Frühlingsschießen (KK-KW, KKG)
Ort: Dessau, Vorderer Tiergarten

9. - 10. März
14. Potsdam-Cup (LG, LP, Auflage)
Ort: Potsdam

9. - 10. März
18. Leipziger Schießmarathon (LG, LP, Auflage)
Ort: Leipzig

15. - 17. März
Landesmeisterschaft LG/LP aufgelegt
Ort: Letzlingen

16. März
Expreßpokal / Selbstladerpokal (SLG)
Ort: Bitterfeld

16. März
BDMP-Landesmeisterschaft ZG 2/3
Ort: Kemberg

19. - 24. März
29. Internationaler Saisonauftakt der Sportschützen
Ort: Dortmund

23. März
Tiergarten-Pokal (GK-KW)
Ort: Dessau, Vorderer Tiergarten

23. März
Frühjahrspokal (KKG, Ordonnanzgew.)
Ort: Niemegk

23. März
Beretta-Cup (Flinte, GK-KW)
Ort: Leipzig

25. - 30. März
38. Internationale Schießsporttage (LG, LP, KKG, SpoPi, ZFP usw.)
Ort: Bremerhaven


Ausblick auf April 2013:

6. - 7. April
Stadtmeisterschaft GK-Pistole/-Revolver
Ort: Wörlitz

6. April
Pistolenpokal (KK- u. GK-KW)
Ort: Belzig

6. April
Landeskönigspokal / Landeskönigsschießen
Ort: Salzwedel

6. - 13. April
16. Flämingpokal (LG, LP, Auflage, FP, SpoPi, KKG)
Ort: Burg

10. - 13. April
6. Baumblüten-Wanderpokal (LG/LP aufgelegt, KKG)
Ort: Werder/Havel

13. April
Rangliste Vorderlader
Ort: Nienburg

19. - 20. April
Stadtmeisterschaft Vorderlader
Ort: Dessau, Vorderer Tiergarten

20. - 21. April
Räuberpokal (Ordonnanzgew.)
Ort: Eilenstedt

21. April
Landesmeisterschaft Sommerbiathlon Einzel
Ort: Zerbst